Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob und in welcher Intensität sie  die Beratungsleistungen der Schrei- und Schlafberatung in Anspruch nehmen möchten.
Die Anzahl der Beratungen orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf der Eltern.

Im ersten Gespräch (telefonisch oder persönlich) wird gemeinsam die aktuelle Lebenssituation angeschaut und die wesentlichen Gesprächsinhalte werden in den Dokumentationsunterlagen festgehalten. Daraufhin erfolgt eine allgemeine Beratung über Ansprechpartner und die Unterstützungsangebote im Lebensumfeld der Familien.

Wünschen die Eltern weiterhin Beratung können sie bis zu 5 Vertiefungsgespräche über die BEAGLE Sprechstunde Termine in der Sprechstunde erhalten. Darüber hinaus können längerfristigere Beratungssituationen nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt in der Region erfolgen. In der Regel ist diese Überleitung des Kostenträgers unproblematisch.

Hinweis:

Bei Inanspruchnahme des Angebots „Schrei- und Schlafberatung“ wird mit Einverständnis der Eltern ein Button ins U-Heft zur Teilnahme am Projekt geklebt.
Ein Austausch mit Dritten erfolgt ausschließlich nur mit vorliegender zweckgebundener Schweigepflichtentbindung.